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Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung

Private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung

Sichern Sie sich die staatliche Förderung

Z. B. 10,00 € monatlich

Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen

Deshalb ist private Vorsorge wichtig. Der Staat unterstützt Sie dabei und bezuschusst Ihre private Pflegeversicherung mit 60 € pro Jahr. Den Antrag auf staatliche Förderung stellt die ERGO Krankenversicherung AG – Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.

  • Aufnahme ohne Gesundheitsfragen – deshalb gilt eine 5-jährige Wartezeit
  • Wartezeit entfällt – wenn Sie aufgrund eines Unfalls pflegebedürftig werden
  • Mit staatlichen Zuschüssen – Sie erhalten automatisch bis zu 60 € pro Jahr

Leistungen

Versicherungsart

Geförderte ergänzende Pflegemonatsgeldversicherung

Leistungen bei Pflegegrad 5

100 % des vereinbarten Pflegemonatsgelds

Leistungen bei Pflegegrad 4

40 % des vereinbarten Pflegemonatsgelds

Leistungen bei Pflegegrad 3

30 % des vereinbarten Pflegemonatsgelds

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Wie funktioniert die private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung?

Das Ergebnis einer repräsentativen Online-Befragung der Stiftung: Internetforschung zeigt deutlich: 79 % der Befragten haben Angst, ein Pflegefall zu werden.

Nicht ohne Grund, denn schon heute sind in Deutschland mehr als 2,7 Mio. Menschen pflegebedürftig. Es trifft nicht nur Ältere. Durch Krankheit oder Unfall können auch junge Menschen zu einem Pflegefall werden. Deshalb ist private Vorsorge wichtig. So vermeiden Sie bei Pflegebedürftigkeit große finanzielle Probleme und im schlimmsten Fall einen herben sozialen Abstieg. Mit der privaten Pflegeversicherung der ERGO Krankenversicherung AG sorgen Sie vor. Der Staat beteiligt sich mit einer Zulage von 60 € – Jahr für Jahr.

Sie werden ohne Gesundheitsprüfung aufgenommen. Und bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls entfällt die 5-jährige Wartezeit. Sie erhalten Ihr Pflegemonatsgeld ohne Kostennachweis und unabhängig davon, wo Sie gepflegt werden möchten – zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung.

 

Gute Gründe für die private Pflegeversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen bei Weitem nicht aus, die immensen Kosten im Pflegefall zu decken – bei häuslicher Pflege ebenso wie bei stationärer Pflege im Heim. Schnell entsteht eine Versorgungslücke, die Sie aus eigener Tasche schließen müssen. Mit einer privaten Pflegeversicherung sorgen Sie optimal für den Pflegefall vor und erhalten gleichzeitig wertvolle staatliche Zuschüsse.

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Wissenswertes im Überblick

Wichtige Formulare

FAQ – das fragen ERGO Kunden

Ja, es ist auf jeden Fall sinnvoll, eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen nicht aus, um die hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit zu decken. Wer nicht privat vorgesorgt hat, steht dann schnell vor finanziellen Problemen. Oftmals bedeutet das auch, Abstriche bei der Pflege zu machen. Und gerade in diesem Bereich ist eine gute Versorgung und die Möglichkeit, frei wählen zu können, enorm wichtig.

Um die hohen Kosten zu decken, muss das eigene Vermögen verwendet werden. Dazu gehört Erspartes, Ihre Rente, Immobilien oder sonstiges verwertbares Vermögen – auch das Ihres Ehepartners. Unter Umständen muss sogar das Eigenheim verkauft werden. Damit Sie sich bei Pflegebedürftigkeit nicht von geliebtem Hab und Gut verabschieden müssen und wichtige Leistungen für Sie bezahlbar sind, ist eine private Pflegeversicherung unverzichtbar.

Der monatliche Eigenanteil, den Sie selbst zahlen müssen, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Pflegebedarf ab. Entscheidend ist, wie viel und welche Art der Pflege Sie benötigen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken nur einen Teil der Kosten ab.

Pflege zu Hause

Lassen Sie sich zu Hause von Angehörigen pflegen und benötigen nur wenig Unterstützung, können die Gesamtkosten niedriger sein als bei der Unterbringung in einem Pflegeheim. Dennoch sind auch die Kosten bei der Pflege zu Hause nicht zu unterschätzen. Meist ist Unterstützung durch einen Pflegedienst notwendig oder es fallen weitere Posten für Hilfsmittel an, dann geht auch das schnell ins Geld.

Pflege im Heim

Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) hat ausgewertet, wie hoch der Eigenanteil, Stand Januar 2023, bei Unterbringung in einem Pflegeheim bundesweit ausfällt:

Im Durchschnitt zahlen Pflegebedürftige im ersten Jahr im Pflegeheim 2.297 € monatlich aus eigener Tasche. Das ist eine stolze Summe, die für die meisten nicht ohne Weiteres zu stemmen ist. Je nach Region und gewähltem Pflegeheim können die Kosten allerdings noch höher ausfallen.

Mit der Aufenthaltsdauer in einer Pflegeeinrichtung steigt der Zuschuss durch die Pflegepflichtversicherung in den ersten 3 Jahren an. Auch wenn die Zuschüsse durchaus einen Unterschied machen, liegt der durchschnittliche Eigenanteil selbst mit dem höchsten Zuschuss nach 3 Jahren immer noch bei 1.614 € pro Monat. Auch hier gilt, dass die Preise vom jeweiligen Pflegeheim abhängig sind und noch höher ausfallen können. Umso wichtiger ist es, mit einer Pflegeversicherung privat vorzusorgen.

Wie groß die Versorgungslücke bei Pflegebedürftigkeit ist, hängt immer auch davon ab, wie hoch z. B. Ihre Rente oder sonstige Einnahmen sind. Sind diese nicht überdurchschnittlich hoch und bestehen keine größeren Ersparnisse, ist die finanzielle Situation schnell angespannt.

Ihr Vorteil bei der privaten Pflegeversicherung von ERGO ist, dass Sie keine Kostennachweise für Ihre Pflege einreichen müssen, um Ihre Leistungen zu erhalten. Sobald die Wartezeit vorüber ist und Sie in einen Pflegegrad eingestuft wurden, reichen Sie einfach die erforderlichen Bescheinigungen ein. Sie erhalten dann das vereinbarte monatliche Pflegegeld zu Ihrer freien Verfügung. Wofür Sie dieses verwenden oder wie Sie sich pflegen lassen, spielt für die private Pflegeversicherung keine Rolle. So bleiben Sie weiterhin unabhängig und entscheiden selbst darüber, welche Art der Pflege Sie in Anspruch nehmen und wo Sie dies tun.

Werden Sie durch einen Unfall pflegebedürftig, entfällt übrigens die Wartezeit und Sie erhalten sofort das monatliche Pflegegeld.

Die private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung von ERGO können Sie ab dem Alter von 18 Jahren abschließen. Erst dann ist die staatliche Förderung möglich. Ansonsten gilt: Je früher Sie abschließen, desto besser. Denn je niedriger Ihr Eintrittsalter ist, desto niedriger ist auch Ihr monatlicher Beitrag. Außerdem sind Sie dann frühestmöglich für den Fall einer Pflegebedürftigkeit abgesichert. Auch in jungen Jahren kann immer etwas passieren, z. B. durch einen Unfall.

Wenn Sie bereits Leistungen aus der gesetzlichen oder einer privaten Pflegeversicherung beziehen, ist ein Abschluss nicht mehr möglich. Sorgen Sie daher rechtzeitig vor, um auf der sicheren Seite zu sein.

Für den Abschluss der privaten Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung von ERGO gibt es keine Altersgrenze. Sobald Sie 18 Jahre alt sind, können Sie den Vertrag abschließen.

Die private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung kann ab 18 Jahren abgeschlossen werden. Erst dann ist die staatliche Förderung möglich.

Möchten Sie Ihr Kind früher absichern, ist die Pflegezusatzversicherung eine gute Wahl. Hier gibt es kein Mindestalter. Je früher Sie abschließen, desto günstiger ist der monatliche Beitrag.

Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter. Die private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung von ERGO gibt es z. B. ab 15 € monatlich. Durch die staatliche Förderung von 5 € monatlich zahlen Sie davon nur 10 € pro Monat. Ihren persönlichen Beitrag können Sie mit wenigen Klicks einfach online berechnen.

Zahlt der Arbeitgeber einen Anteil an der privaten Pflegeversicherung?

Für die private Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss. Das trifft nur für die gesetzliche Pflegeversicherung zu. Bei dieser muss der Arbeitgeber einen Anteil übernehmen.

Bei der privaten Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung übernimmt der Staat jedoch einen Teil Ihres Beitrags.

Der monatliche Beitrag für die private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung ist so lange zu zahlen, wie der Vertrag besteht und nicht gekündigt wird.

Ausgaben für Ihre Vorsorge sind über Ihre Einkommensteuererklärung von der Steuer absetzbar. Ihre Beiträge für die private Pflegeversicherung können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das gilt übrigens auch für viele weitere Versicherungen, wie z. B. Rentenversicherungen, Kranken-Zusatzversicherungen oder Haftpflichtversicherungen.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder durch Medicproof, wenn Sie privat krankenversichert sind. Hierfür wird das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA) verwendet. Es basiert auf einem Punktesystem, das Ihre Selbstständigkeit in verschiedenen Kategorien überprüft. Daraus ergibt sich dann der Grad der Pflegebedürftigkeit. Je mehr Punkte erreicht werden, desto höher ist der Pflegegrad. Näheres zum Begutachtungsverfahren finden Sie in §15 Sozialgesetzbuch (SGB) XI.

Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt Pflegebedürftigkeit folgendermaßen:

„Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.“

Eine bereits anerkannte Pflegebedürftigkeit kann in regelmäßigen Abständen vom Medizinischen Dienst der gesetzlichen Pflegeversicherung (MDK) überprüft werden. Für die privaten Pflegeversicherungen führt Medicproof die Überprüfungen durch. Dabei wird untersucht, wie selbstständig der Pflegebedürftige ist und die einzelnen Kategorien werden erneut bewertet. Bei Änderungen kann die Einstufung in einen anderen Pflegegrad erfolgen oder gegebenenfalls entfallen.

Dies ist ein Produkt der ERGO Krankenversicherung AG.

Z. B. 10,00 € monatlich