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Krankenversicherung für Flüchtlinge

Ärztlich versorgt

Geflüchtete haben in Deutschland Anspruch auf Leistungen, wenn es um die medizinische Behandlung geht!

Einer Dame wird Medizin mittels einer Spritze in den Oberarm injiziert. Sie ist im Krankenhaus.

In Deutschland ist jeder verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen. Entweder privat oder gesetzlich. Die Krankenversicherung regelt alle anfallenden medizinischen Kosten. Dazu zählen Arztbesuche, Aufenthalte im Krankenhaus sowie Zahlungen bei Krankheit.

Geflüchtete haben meist nur eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Daher können sie nicht sofort eine Krankenversicherung abschließen. Dennoch gibt es auch für sie ärztliche Versorgung. Hier erfahren Sie, dass

  • Sie als Asylbewerber einen Behandlungsschein vom Sozialamt oder eine elektronische Gesundheitskarte benötigen, damit Sie zum Arzt gehen können.
  • Sie immer zuerst zum Arzt gehen, um spezielle Behandlungen oder Medikamente zu erhalten.
  • Sie sich nach 15 Monaten Aufenthalt gesetzlich krankenversichern und die Krankenkasse selbst auswählen können.

Auf diese Leistungen haben Flüchtlinge Anspruch

Viele Flüchtlinge erleiden im Krieg oder auf der Flucht körperliche und seelische Verletzungen. Außerdem besteht die Gefahr von ansteckenden Krankheiten. Dann ist eine ärztliche Behandlung unbedingt notwendig.

Da Sie keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben, sind Sie grundsätzlich nicht krankenversichert. Ihre medizinische Versorgung wird über das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Nach §4 AsylbLG haben Sie folgende Ansprüche:

  • Ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Schmerzen, einschließlich nötiger Medikamente
  • Ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung für Schwangere und Wöchnerinnen
  • Empfohlene Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen

Das gilt für die ersten 15 Monate Ihres Aufenthalts (sogenannte Wartezeit). Wenn Sie krank sind oder andere medizinische Versorgung benötigen, müssen Sie zuerst zu Ihrem Sozialamt gehen. Dort wird festgestellt, ob eine Behandlung bei Ihnen dringend notwendig ist. Wenn ja, erhalten Sie einen Behandlungsschein. Damit können Sie anschließend zu einem Arzt gehen.

Die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge

In einigen Bundesländern in Deutschland erhalten Sie als Asylbewerber von Anfang an eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Dann müssen Sie nicht zum Sozialamt und bekommen keinen Behandlungsschein: Sie können direkt zum Arzt gehen. Die Gesundheitskarte vereinfacht außerdem die Abrechnung. Die Kosten für medizinische Behandlungen erhalten die Krankenkassen von der Gemeinde. Die für Sie zuständige Krankenkasse wird Ihnen zugewiesen.

Wichtig: Diese Regelung gilt nicht für alle Regionen Deutschlands. Ob und wie Sie eine elektronische Gesundheitskarte vor Ablauf der 15 Monate erhalten, hängt ab von:

  • Dem Bundesland
  • Der Gemeinde
  • Der teilnehmenden Krankenkasse

Bremen ist Vorreiter für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Asylbewerber erhalten diese bereits seit 2005 direkt nach ihrer Ankunft von der AOK. Die Regelung wird daher auch „Bremer Modell“ genannt. Auch Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben die elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber eingeführt (Stand 2017).

Genaue Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: http://gesundheit-gefluechtete.info/regelung-in-den-bundeslaendern/

Krankenversicherung für Flüchtlinge

Wie funktioniert das deutsche Gesundheitssystem?

Das deutsche Gesundheitssystem besteht aus Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Ihre erste Anlaufstelle ist der Arzt. Haben Sie keine akute Krankheit, müssen Sie sich bei den meisten Ärzten einen Termin geben lassen. Bei kritischen oder sehr speziellen Beschwerden verweist der Arzt Sie an einen Facharzt oder an ein Krankenhaus. Ist keine weitere Behandlung nötig, erhalten Sie eventuell ein Rezept für Medikamente. Das Rezept können Sie in einer Apotheke einlösen.

Für die Behandlung in einem Krankenhaus brauchen Sie eine Überweisung von einem Arzt. Wichtig: Gehen Sie nur in Notfällen ohne Absprache mit einem Arzt ins Krankenhaus. Notfälle sind z. B.:

  • Akute Atemnot, Schmerzen, Schwindel
  • Unfall oder Verletzungen
  • Komplikationen in der Schwangerschaft
  • Gefahr durch Drogen und Vergiftungen
  • Suizidgefahr
  • Allergischer Schock
  • Bewusstseinsstörungen

In diesen dringenden Fällen gehen Sie am besten sofort ins Krankenhaus. Oder rufen Sie den Notarzt unter der Telefonnummer 112.

Sie sprechen nur wenig Deutsch? Viele Ärzte in Deutschland sprechen Englisch. Am besten nehmen Sie zur Untersuchung eine Person mit, die für Sie übersetzen kann. Dann gibt es keine Missverständnisse.

Krankenversicherung für Flüchtlinge

Welche Kosten übernimmt die Krankenversicherung?

Generell gilt: In Deutschland übernimmt die Krankenkasse die Kosten für medizinische Leistungen. Dazu zählen die meisten rezeptpflichtigen Medikamente, Schutzimpfungen und medizinischen Behandlungskosten. Diese werden automatisch über die elektronische Gesundheitskarte an die Krankenkasse übermittelt. Ist das nicht der Fall oder haben Sie keine eGK, stellt der Arzt eine Rechnung an Ihr zuständiges Sozialamt oder die Krankenkasse aus.

Wenn Sie länger als 15 Monate in Deutschland sind und bisher keine eGK hatten, benötigen Sie keinen Behandlungsschein mehr. Sie können sich nun selbst über eine gesetzliche Krankenversicherung versichern. Die Krankenkasse können Sie frei wählen.

Einige Kosten werden trotz Krankenversicherung nicht übernommen, bzw. nicht von allen Krankenkassen. Darunter fallen beispielsweise Kosten für:

  • Rezeptfreie Arzneimittel
  • Zahnersatz, Zahnreinigung usw.
  • Alternative Heilmethoden
  • Sehhilfen wie Brille oder Kontaktlinsen
  • Empfängnisverhütung

Dafür brauchen Sie eine spezielle Versicherung, z. B. eine Zahnzusatzversicherung. Oder Sie tragen die Kosten selbst.

Fazit:

Zur elektronischen Gesundheitskarte gibt es in Deutschland leider noch keine einheitliche Regelung. In einigen Bundesländern benötigen Sie einen Behandlungsschein, bevor Sie zum Arzt gehen können. Informieren Sie sich daher unbedingt vorher, wie die Regelung in Ihrer Region aussieht. Dadurch sparen Sie Zeit und Aufwand im Krankheitsfall.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt oder in der Migrationsberatung in Ihrer Region.

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