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Leistungsfall CHECK24 Schaden

Bitte füllen Sie alle Felder vollständig aus und beschreiben Sie Hergang und Schaden wahrheitsgemäß. Dann einfach abschicken und ERGO prüft den Fall für Sie.

Mit vollständigen Daten erhalten Sie schnell Ihre Leistungen.
Wenn Sie Ihre Daten absenden, werden sie bei ERGO geprüft. Handelt es sich um einen Reparaturfall, leitet ERGO Ihre Schadendaten an den Reparaturdienstleister weiter.

In der Regel erhalten Sie innerhalb von 3 Werktagen per E-Mail ein Retourenlabel, um Ihr Gerät einzusenden. Bitte schauen Sie auch im Spam-Ordner Ihres E-Mail-Postfachs nach.

Wenn keine Reparatur möglich ist oder kein versicherter Reparaturschaden vorliegt, werden Sie benachrichtigt.

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet ERGO die Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Ausführliche Informationen finden Sie im Datenschutzbereich. 

Bitte machen Sie hier genauere Angaben zu den beschädigten Gegenständen. Diese bitte nicht wegwerfen oder reparieren lassen, da möglicherweise ein Gutachten erstellt werden muss.

Upload Lieferschein

Die Schadenregulierung ist erst möglich, wenn alle Dokumente eingegangen sind. Laden Sie sie deshalb bitte sofort hoch.

Die Datei darf eine Größe von maximal 1 MB haben. Bitte verwenden Sie nur JPG, PNG oder PDF-Dateien. Nur eine Datei ist möglich.

Ihre Datei
Eine Datei ist erforderlich 
Bitte wählen Sie eine PDF, JPG oder PNG Datei aus. (max. 1 MB)
Eine Datei ist erforderlich. Sie können genau eine Datei hinzufügen.

Selbstbehalt
Im Tarif GERÄTE-SCHUTZ gilt bei jedem Versicherungsfall eine Selbstbeteiligung von 10 % der in Ihrem Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. Dieser Betrag wird bei einem Totalschaden direkt von Ihrer Entschädigung abgezogen. Bei einer Reparatur übernimmt ERGO die Kosten und Ihr Selbstbehalt wird durch ein Nachnahme-Verfahren (per Post) vom Reparaturdienstleister durchgeführt.

Im 
Tarif GERÄTE-SCHUTZ PREMIUM entfällt die Selbstbeteiligung von 10 %. Auf Ihrem Versicherungsschein sehen Sie, was bei Ihnen zutrifft.

 

Selbstbehalt

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die berechtigt ist, den Schaden zu melden, abzuwickeln und ggf. Leistungen entgegenzunehmen.
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